Weitere Tätigkeiten: Gutachten

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Neben unseren hoheitlichen Dienstleistungen im Auftrag und auf Rechnung der KÜS bieten wir als Kfz-Sachverständige natürlich auch verschiedene Arten von Kfz-Gutachten an. Dies können Schadengutachten für die Versicherung sein (Kaskogutachten) oder auch ein Wertgutachten, z. B. wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.

Schadengutachten (Haftpflicht-/Kaskogutachten)

Nicht selten bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist grundsätzlich im Namen seines Auftraggebers tätig und es ist nicht auszuschließen, dass er oftmals sein Ermessen zu Gunsten seines Auftraggebers ausschöpfen wird.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen – fragen Sie uns.
Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Wertgutachten/Kfz-Bewertungen (Schwacke & DAT)

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln mit Sachverstand für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung etc.:

  • Erstellung von Wertgutachten
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Ermittlung des Marktwertes
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Ermittlung des Händlereinkaufswertes
  • Ermittlung des Wertes z. B. von Leasingrückläufern, Übernahme von Firmenwagen etc.

BGV-/UVV – Unfallverhütungsvorschriften

Gewerbliche Fahrzeuge (z. B. Stapler) und Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. (Die Prüfung nach BGV ist keine hoheitliche sondern eine privatwirtschaftliche Tätigkeit.)

Kfz-Prüfstelle und Sachverständigenbüro

Am Binderfeld 4
84518 Garching
Tel. 0 86 34 98 63 53
Mobil 0170 472 40 84
(siehe Google Maps)

Öffnungszeiten

Mo.08 bis 12 Uhr
13 bis 17 Uhr
Di.13 bis 17 Uhr
Mi.13 bis 17 Uhr
Do.08 bis 12 Uhr
13 bis 18 Uhr
Fr.08 bis 12 Uhr
13 bis 17 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich !!

Bild HU-Prüfszene